Hallo zusammen!
ich habe folgendes Problem.
Bei der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung an den gegnerischen Anwalt erhielt ich die Auskunft, dass dieser beabsichtigen würde, nach § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung vorzugehen, weil angeblich eine Teiausfertigung zugunsten des Bundeslandes erfolgt ist.
Mittlerweile ist zwar der Antrag nach § 733 ZPO gestellt - die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung ging verloren -, aber meine Frage wäre: Wie finde ich heraus, ob, und wenn ja, was an der Teilausfertigung dran ist? Davon ist mir nämlich nichts bekannt.
Der ursprüngliche Titel war ein Unterhaltstitel aus dem Jahr 1999.
Danke schon mal!