Hallo zusammen,
in einer Nachlasspflegschaft habe ich einen Nachlass von etwa 500,00 €. Etwas mehr hat die Nachlasspflegerin als Vergütung beantragt mit dem Zusatz, auf den den Nachlass übersteigenden Teil zu verzichten.
Nun habe ich noch keine Kosten erhoben
Gehen die Gerichtskosten der Nachlasspflegervergütung vor? Und wenn ja, weiß jemand, wo das steht? Ich selbst habe leider -auch mit der Suchfunktion- nichts gefunden...