Guthaben für Sanierungsarbeiten

  • Hallo,
    Antragsteller hat ein Guthaben von 7.000,-€. Er gibt an, dass er dieses für dringende Sanierungsarbeiten an seinem selbstgenutzten Wohnhaus benötigt. Geschätzte Sanierungskosten 40.000,-€. Wie seht ihr das?

  • Guthaben ist Guthaben. Ich wüsste nicht, dass da unterschieden wird. Und erzählen kann er viel, er kann sich auch ein neues Auto kaufen, Weltreise machen...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Sehe ich auch so.
    Ausnahme würde ich nur dann sehen, wenn er belegen kann, dass die Handwerker gerade jetzt in diesem Moment Sanierungsarbeiten am Haus leisten und die Rechnung nächste Woche kommt.

  • Gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII ist Vermögen geschützt, "solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken behinderter (§ 53 Abs. 1 Satz 1 und § 72) oder pflegebedürftiger Menschen (§ 61) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde". Sonst halt nicht.

  • Sehe ich auch so - im Moment hat er das Geld noch zur Verfügung und kann drüber nach freiem Willen verfügen. Was anderes wäre es m.E. wenn der Auftrag an den Handwerker bereits erteilt wäre und und das Datum der ersten Rate oder Vorauszahlung feststehen würde.

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