Antrag Ergänzung Pfüb hins. § 836 III ZPO - Stellungnahme Schuldner?

  • Wir haben dem Amtsgericht unseren Pfüb zur Ergänzung hins. § 836 III ZPO (Herausgabevollstreckung) vorgelegt. Dieses teilte nun mit, unseren Antrag dem Schuldner zur Stellungnahme vorgelegt zu haben. Hatte ich in dieser Form bislang noch nicht - anderweitige Anträge gingen immer durch, ohne daß der Schuldner dazu Stellung nehmen mußte/konnte. Kann mir jemand die einschlägigen Vorschriften nennen?

  • Hier ganz gut erklärt und damit auch ersichtlich, warum eine Anhörung erfolgt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wir haben dem Amtsgericht unseren Pfüb zur Ergänzung hins. § 836 III ZPO (Herausgabevollstreckung) vorgelegt. Dieses teilte nun mit, unseren Antrag dem Schuldner zur Stellungnahme vorgelegt zu haben. Hatte ich in dieser Form bislang noch nicht - anderweitige Anträge gingen immer durch, ohne daß der Schuldner dazu Stellung nehmen mußte/konnte. Kann mir jemand die einschlägigen Vorschriften nennen?

    Art. 103 Abs. 1 GG

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