Sicherungshypothek für übertragene Forderung aus erloschenem Nießbrauch

  • Ich Bitte um Hilfe für das Grundbuchersuchen in folgendem Fall.
    Der Ersteher hat nicht gezahlt. Erloschen sind erstrangig ein Nießbrauch, danach eine Grundschuld, eingetragen jeweils für den Ersteher. Die jeweiligen Forderungen wurden übertragen. Für die Grundschuld wird keine Sicherungshyp eingetragen, da Schuldner und Gläubiger der Forderung identisch sind.
    Was ist aber mit dem Nießbrauch?
    Nach dem Teilungsplan wurde ein Deckungskapital gebildet, der angemeldete Wertersatz für das Recht wurde durch den ehemaligen Eigentümer anerkannt.
    Mit bedingter Zuteilung an den Nießbrauchsberechtigten = Ersteher wurde zugleich eine Hilfsverteilung für 3 weitere Berechtigte vorgenommen.
    Ich war bisher der Meinung, dass in diesem Fall eine Sicherungshyp eingetragen werden müsste und zwar für den Haupt- und die Hilfsberechtigten mit den entsprechenden Bedigungen. Seht Ihr das auch so und wie sieht die einzutragende Sichrungshypothek aus? (siehe auch Stöber, ZVG 20. Aufl. Rn. 2.20 zu § 128).
    Vielen Dank für die Mithilfe.

  • Die Hilfsverteilung wurde vorgenommen, weil ein Widerspruch eingelegt wurde?
    Aber grundsätzlich verstehe ich das auch so, dass für diesen Fall die Sicherungshypothek einzutragen ist. Und wegen der Formulierung schau mal ins Handbuch Rdnr. 484.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • nein, es wurde kein Widerspruch eingelegt. Die Hilfsverteilung war vorzunehmen wegen § 121 II ZVG. Ich habe doch eine quartalsmäßig fällig werdende Rente für den ehemaligen Nießbrauchberechtigten zu zahlen. Wenn dieser wegfallen sollte, dann kommen die Hilfberechtigten zum Zug.
    Muss diese Bedingung auch mit in die Sicherungshypothek übernommen werden. Ihr könnt Euch sicher sein, dass ich die einschlägigen Kommentare dazu schon durchforstet habe.

  • na klar. Ich sag nur: wenn und insoweit.:teufel:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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