• Der Gläubiger möchte den dem Schuldner zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden und dem Schuldner zustehenden Beträge pfänden.
    Da muss doch bestimmt der Name der Bank angegeben werden, oder ist eine diesbezügliche Pfändung aller Konten des Drittschuldners ohne Nennung einer Bank möglich?

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Drittschuldner ist ja keine Bank. Der Gläubiger muss die Bank nicht kennen, auf welche der Drittschuldner die Fremdgelder des Schuldners separiert. Reicht doch, wenn er die Auszahlungsansprüche pfändet. :gruebel:

    Wenn ein Neu-Gläubiger bei mir den Motivationsrabatt pfändet, dann kennt der das Anderkonto auch nicht, sondern weiß nur, dass der Schuldner einen angeblichen Anspruch auf Auszahlung gegen mich hat. Bank wird da nicht benannt, ist m. E. auch unnötig.

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