Hallo,
ich habe ein sonderbares notarielles Testament vorliegen...
"Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Vorerben ein.
Der Nacherbfall tritt ein im Falle des Todes des Längstlebenden sowie im Falle seiner Wiederheirat.
Tritt der Nacherbfall durch Wiederheirat des Überlebenden ein, so sind die Nacherben verpflichtet, dem Überlebenden den Hausrat zu Alleineigentum zu übertragen.
Erlebt eines der Kinder den Nacherbfall nicht, so tritt an seine Stelle seine ehelichen Kinder zu gleichen Teilen.
Verlangt eines der Kinder nach dem Erstversterbenden den Pflichtteil, soll es auch nach dem Längstlebenden den Pflichtteil erhalten."
In dem Testament fehlen die Namen der Nacherben, da angegeben wurde, dass wenn eines der Kinder den Nacherbfall nicht erlebt, deren Kinder an dessen Stelle treten würden, gehe ich davon aus, dass die Kinder Nacherben zu gleichen Teilen sind.
Beide Eheleute sind verstorben. Die Überlebende Ehefrau hat neu testiert und eine Dritte Person als Erbin eingesetzt.
Nach dem Testament der Eheleute wäre doch die Überlebende Ehefrau Vorerbin und die Kinder Nacherben nach dem Erstverstorbenen.
Konnte die Ehefrau hinsichtlich ihres Nachlasses neu verfügen oder muss die Nacherbeneinsetzung in dem Fall auch als Schlusserbeneinsetzung angesehen werden?