IV nimmt eine Abschlagsverteilung vor und überweist u.a. € X an einen Gläubiger. Dieser überweist den Betrag mit dem Hinweis zurück, dass keine Forderung mehr besteht, was versehentlich nicht vorher mitgeteilt worden war. In Schlussrechnung/Vergütungsantrag ist dies als echte Einnahme verzeichnet. Ist es tatsächlich eine solche oder nicht doch ein durchlaufender Posten? Denn der Betrag € X war schließlich vorher schon als Bestandteil der Verwertungshandlungen zu Masse gelangt.
Durchlaufender Posten oder echte Einnahme?
-
-
Ich würde dies als negative Ausgabe auf dem Ausschüttungskonto verbuchen (genauso wie die Rückläufer).
-
Ähhhm... Und das bedeutet was?
-
Trägt nicht zur Erhöhung der Berechnungsmasse bei.
Ansonsten hätte man ja das Problem bei jeder falschen Auszahlung (hier war sie ja zunächst sogar korrekt ).
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!