Ich habe folgenden Antrag vorliegen:
Ein Versäumnisurteil und ein Kostenfestsetzungsbeschluss sollen als europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen bestätigt werden.
M. E. liegen alle Vorraussetzungen für die Bestätigung vor, da es sich jedoch um eine inländische Säumnisentscheidung (Versäumnisurteil) handelt und es sich bei der Schuldnerpartei um eine natürliche Person und einen Verbraucher handelt muss sich der Wohnsitz der Schuldnerpartei im Inland befinden. Der Schuldner lebt jedoch in Großbritannien. Das Versäumnisurteil und der Kostenfestsetzungsbeschluss wurden ihm in Großbritannien auch wirksam zugestellt.
Sehe ich das richtig?