Laut Testament bekommt ein Minderjähriger Grundstücke als Vermächtnis.
Die Grundstücke sind verpachtet.
Die Pachteinnahmen sollen laut Testament andere Personen als der Minderjährige bekommen. Befristet auf 10 Jahre. Danach stehen die Einnahmen dem Minderjährigen zu.
Bekomme nun den Vermächtniserfüllungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Im Grundbuch soll der Minderjährige als Eigentümer eingetragen werden und befristete Reallasten sollen eingetragen werden.
All dies geschieht aufgrund des Testaments. Frage mich, ob es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.