Genehmigung Vermächtniserfüllungsvertrag?

  • Laut Testament bekommt ein Minderjähriger Grundstücke als Vermächtnis.

    Die Grundstücke sind verpachtet.

    Die Pachteinnahmen sollen laut Testament andere Personen als der Minderjährige bekommen. Befristet auf 10 Jahre. Danach stehen die Einnahmen dem Minderjährigen zu.

    Bekomme nun den Vermächtniserfüllungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Im Grundbuch soll der Minderjährige als Eigentümer eingetragen werden und befristete Reallasten sollen eingetragen werden.


    All dies geschieht aufgrund des Testaments. Frage mich, ob es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.

  • Der Erwerb erscheint mir zwar nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, so dass ein eventueller Vertretungsausschluss zu beachten wäre, ein Genehmigungserfordernis kann ich aber nicht erkennen, da der Erwerb unentgeltlich erfolgt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Nun sollte man annehmen ,dass die erfüllte Verbindlichkeit gleichzeitig rechtllich vorteilhaft ist.
    War da nicht mal was mit BGH ? ;)

  • Ist die Übertragung des Grundstücks nicht die Erfüllung einer Verbindlichkeit (Vermächtnis) i.S.v. § 181 BGB?

    Die Veräußerung schon aber das Kind ist doch hier Erwerber, wenn ich den SV richtig verstanden habe. Und ein Vermächtnisnehmer ist meines Wissens nicht verpflichtet, ein Vermächtnis anzunehmen.

    Ulf

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  • Jedenfalls die Bestellung der Reallasten fällt unter § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Ob es sich dabei um die Erfüllung einer (testamentarisch angeordneten) Verbindlichkeit handelt, ist für die Genehmigungspflicht ohne Belang.

    Eine Erwerbsmodalität sehe ich hier nicht, zumal gar nicht gesagt ist, dass das Testament auch die Eintragung von Reallasten vorsieht.


  • Eine Erwerbsmodalität sehe ich hier nicht, zumal gar nicht gesagt ist, dass das Testament auch die Eintragung von Reallasten vorsieht.


    Wäre es nicht selbst dann eine Erwerbsmodalität, wenn das Testament die Reallasten nicht ausbedungen hat?!

    Ulf

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  • Ach so, das war gemeint! Dann: :zustimm:

    Ich hatte Dich zuerst so verstanden, dass Du meintest, es müsste im Testament schon die (verfahrensrechtliche) Bewilligung der Rechte enthalten sein, damit die Bestellung als Erwerbsmodalität gilt.

    Was den SV angeht, habe ich den jedoch schon dahingehend interpretiert, dass sich die Verpflichtung zur Bestellung der Reallasten auch schon aus dem Testament ergibt.

    Ulf

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  • Zumindest ist mal wieder gezeigt, wie wichtig es ist, den Sachverhalt möglichst umfassend / vollständig einzustellen, damit die Leser nicht von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen.

    Ulf

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  • ... Im Grundbuch soll der Minderjährige als Eigentümer eingetragen werden und befristete Reallasten sollen eingetragen werden.


    All dies geschieht aufgrund des Testaments. .

    Die Sicherung der Pachten durch Bestellung von Reallasten ist im Testament nicht erwähnt.

    Ich verstehs immer noch nicht.

    :gruebel: Wofür sollen die (welche genau) Reallasten eingetragen werden und wieso?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich verstehe es so:

    Das Eigentum wird im Wege der Vermächtniserfüllung verschafft und da die Pachteinnahmen mehreren Dritten zustehen sollen, werden insoweit Reallasten bestellt.


    Genau so soll es sein.

    Werde das nächste mal drauf achten, dass alles drin steht in meinem Fall. Sorry

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