Hallo zusammen!
Eigentlich ist meine Frage ganz kurz:
Muss ich bei Beziehern von Berufsausbildungsbeihilfe den Freibetrag für Erwerbstätige berücksichtigen?
Anderes Einkommen, also insbesondere eine Ausbildungsvergütung, ist nicht vorhanden.
Ich tendiere zwar zu nein, aber da ich dazu so gar nichts gefunden habe, würde ich gerne sicherheitshalber hier nochmal nachhören.