Berufsausbildungsbeihilfe - Freibetrag für Erwerbstätigkeit

  • Hallo zusammen!

    Eigentlich ist meine Frage ganz kurz:
    Muss ich bei Beziehern von Berufsausbildungsbeihilfe den Freibetrag für Erwerbstätige berücksichtigen?
    Anderes Einkommen, also insbesondere eine Ausbildungsvergütung, ist nicht vorhanden.
    Ich tendiere zwar zu nein, aber da ich dazu so gar nichts gefunden habe, würde ich gerne sicherheitshalber hier nochmal nachhören.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich würde sagen ja, denn es handelt sich m.E. um Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ich behandel da Azubis wie ausgelernte Arbeitnehmer.

  • Bei einer Ausbildungsvergütung wäre ich bei euch. Aber es handelt sich doch um eine Sozialleistung. Kann eine solche Einkommen aus Erwerbstätigkeit darstellen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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