Hallo,
wir haben in einer Familiensache einen Beschluss erhalten indem gleichzeitig die Streitwerte festgesetzte wurden:
für Januar bis März 2015: 670€ - 242€ = 428€ x3 Monate = 1284,00 €
sodann: 12x 670€ = 8040,00 €
zuzüglich 4291,01 €
Gesamt 13615,00 €
Meine Frage:
Setze ich bei der Berechnung meiner Gebühren den GEsamtstreitwert an oder wie folgt:
3100 nach 1284,00 €
3104 nach 13615,00 €
oder
3100 nach 13615,00 €
3104 nach 13615,00 €
Bräuchte nur ein kurzes feetback.
Vielen Dank