Geburtsnachweis

  • Folgender Fall.

    Erblasserin verst. Mai 2014; diese wird beerbt von Erben 2. Ordnung.
    Der Vater der Erblasserin hat neben weiteren ehelichen Kindern eine im Januar 1943 nichtehelich geborene Tochter.
    Diese erbt jetzt mit (ich hoffe, dass stimmt?)

    Jetzt ergibt sich aus der Geburtsurkunde jedoch nur die Mutter. Und was jetzt ?

    Vielen Dank für eure Hilfen.

  • Es gibt vaterlose Kinder. Wenn keiner eingetragen ist und keine Vaterschaftsanerkenntnis, Unterhaltstitel oder Vaterschaftsfeststellung vorhanden ist, dann gibt es eben keinen.

    Schau mal in § 1592 BGB nach und dann auch hier zu den diesbezüglichen Antworten, die zu der von dir gestellten Frage schon mehrfach im Detail gegeben worden sind.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…&highlight=1592
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…&highlight=1592

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Grundsätzlich gilt folgendes:

    Für die rechtliche Vaterschaft ist es wichtig, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist.

    Wann wurde die Geburtsurkunde ausgestellt?

    Wenn es eine alte Urkunde ist, die kurz nach der Geburt ausgestellt worden ist, wurde die Vaterschaft vielleicht erst später anerkannt/ festgestellt. Dann könnte man eine aktuelle Urkunde beantragen.

    Wenn der Vater bis jetzt nicht eingetragen ist, ist er rechtlich nicht der Vater.


    Nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949, geboren sind, wurden erst vor ein paar Jahren gleichgestellt. Siehe hier

    https://beck-online.beck.de/Default.aspx?v…B.glIII.gl2.htm

    Ggf. müsste man die Frage untersuchen, ob vor dem 01.07.1949 nichteheliche Väter in der Geburtsurkunde eingetragen wurden.

  • Zutreffend: Das nichteheliche Kind erbt mit ...

    ... so es denn im Rechtssinne ein Kind des Erblasservaters ist!

    Und der Vaterschaftsnachweis kann in diesen Fällen in "vereinfachter" Weise auch nach den Normen des NEhelG erbracht werden (hierzu vgl. die von TL verlinkten Threads).

  • Eine GU liegt mir bislang nicht vor.
    Mir wurde bislang nur telefonisch mitgeteilt wurde, dass kein Vater in der GU eingetragen ist; mein Gedanke war auch, erst einmal eine GU zur Akte einreichen zu lassen.

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