Rechtsnachfolge bei teilweisem Betriebsübergang

  • Ich habe hier einen Titel gegen die A GmbH

    Nach Verkauf sind einzelne Betriebsteile auf andere Firmen übergegangen:

    Das Lager auf die B-GmbH
    Die Buchhaltung auf die C-GmbH
    Der Vertrieb auf die D-GmbH

    usw.

    Nun habe ich einen Antrag auf Titelumschreibung gem. § 727 ZPO vorliegen. Der Titel soll nun hinsichtlich der Betriebsteile auf die B-GmbH hinsichtlich des Lagers usw.

    Nun Frage 1): Ist es grundsätzlich möglich, einen Titel auf einzelne Betriebsteile umzuschreiben ?

    Ich habe das Problem bisher ganz elegant umgangen und den Antrag zurückgewiesen, weil unabhängig von der Fragestellung kein Nachweis nach § 727 ZPO erfolgt. Es kam latürnich die Erinnerung.

    Nun hat sich jedoch ein Vertreter für die B-GmbH und C-GmbH (nicht D-GmbH) gemeldet und den teilweisen Übergang bestätigt. Somit ist das m.E. zugestanden und daher nicht mehr nachzuweisen.

    Ich müsste daher eine Teilabhilfe vornehmen.

    Frage 2): Kann ich bei der Konstellation überhaupt eine Teilabhilfe vornehmen ?

  • gemeldet und den teilweisen Übergang bestätigt. Somit ist das m.E. zugestanden und daher nicht mehr nachzuweisen.

    Mit ausdrücklichem Einverständnis zur Erteilung der RNF-Klausel?

    Ansonsten wüsste ich nicht nach welcher Grundlage hier überhaupt eine RNF in Frage kommen könnte... :nixweiss:

  • Ich hätte gesagt, Rechtsnachfolge aufgrund des Verkaufs ? :gruebel:

    Nein, die haben nur zugestanden, dass die einzelnen Betriebsteile auf die entsprechenden GmbHs übergegangen sind. Eine ausdrückliche Zustimmung zur Klauselerteilung liegt nicht vor. Brauch ich die ?

  • Und woraus ergibt sich, ob der Titel nun zu Lager, Buchhaltung oder Vertrieb gehört hat?

    Es wird doch einen Kaufvertrag geben. Und im Kaufvertrag wird doch auch stehen, was alles, und vor allem an wen, verkauft wurde.

    Auf was willst du denn die Rechtsnachfolge, oder besser: den Nachweis hierüber, stützen? Offenkundig, weil die anderen (D fehlt noch) gesagt haben, mir gehört´s nicht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Yep, aus dem Kaufvertrag ergibt sich, was an die einzelnen GmbHs verkauft worden ist.

    Die einzelnen GmbHs gehören einer Muttergesellschaft, die jedoch die einzelnen Aufgaben durch eigene GmbHs erledigen lässt.

    Ich würde die Rechtsnachfolge nur hinsichtlich der Teile machen, bei denen das "zugestanden" worden ist.

  • Es " kann" schon eine Rechtsnachfolge sein (nach dem UmwG) mit dem Ergebnis das die übernehmenden Firmen als Gesamtschuldner Rechtsnachfolger wären....
    Das aber z.B. ein Lager verkauft wird bedeutet aber nicht zwingend dass es die Firma A nicht mehr gibt, oder überhaupt eine RNF eingetreten wäre, oder? :gruebel:

    Was mich wundert: Warum gibt es da scheinbar keinen Urkundsbeweis aus dem Handelsregister? Müsste doch alles drinnen stehen (so gut kenn ich mich da nicht aus, kommt mir aber schon etwas seltsam vor).

    Zu dem Zugeständnis: Zumindest der Zöller verlangt eine ausdrückliche Zustimmung zur Klauselerteilung (BGH, I ZR 158/07).
    Ein einfaches "Ja, ich habe das Lager gekauft" würde mir glaube ich nicht reichen...

  • Die haben die ganze Firma halt verkauft an die einzelnen GmbHs der Unternehmensgruppe.

    Wie es HR-technisch aussieht weiß ich nicht, ich wollte den Nachweis gem. § 727 ZPO, den die mir aber bisher schuldig geblieben sind.

    Ich sag mal danke, der Hinweis auf den BGH ist sehr gut, daraus kann ich eine vollständige Nichtabhilfe basteln, so dass es dann nicht mehr mein Problem ist..:teufel:

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