Ergänzung Pfüb / Erweiterung der Forderung

  • Ich hab folgendes Problem:

    2012 wurde eine Lohnpfändung auf Grund eines Kindesunterhaltsbeschlusses ausgesprochen.

    Jetzt beantragt die Gläubigerin die Ergänzung des Pfüb weil durch aktuellen Beschluss der damalige Unterhaltsbeschluss abgeändert wurde.

    Ein Kind erhält jetzt gar keinen Unterhalt mehr und andere Kinder erhalten mehr.... in der Summe würde sie nach dem Änderungsbeschluss 70 Euro mehr erhalten.

    Also soll die Forderung im 2012er-Pfüb um 70 Euro mtl. erhöht werden.

    Meines Erachtens geht das doch nicht, dass man die Forderung erhöht. Sie möchte die Rangstelle wahren. Ich würde ihr nahelegen, einen neuerlichen Pfüb über die Differenz zu beantragen.

    Ich bin nur stutzig geworden, weil ja der ursprüngliche Vollstreckungstitel abgeändert wird. Gibt es dann doch eine Möglichkeit die alte Pfändung zu erweitern?

  • Nein! Auf die Rechte aus der Pfändung des Unterhalts für das eine Kind müsste sie nach § 843 ZPO verzichten und dann wegen des (nun) höheren Unterhalts eine neue Pfändung beantragen.

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