Hallo liebe Kollegen.
Mir liegt ein notarieller Erbscheinsantrag beruhend auf gesetzlicher Erbfolge vor. Der Sterbefall war vor einigen Jahren, ein Nachlassverfahren wurde mangels Vermögens nicht durchgeführt. Nun wurde Antrag gestellt. Alle Erben - bis auf einen, ein Bruder des Verstorbenen - wurden nun ermittelt. Dieser Bruder und Miterbe ist unbekannten Aufenthaltes. Die Beteiligten wollen keinen Abwesenheitspfleger bestellen. Nun hat eine Schwester dieses Bruders mir eine eidesstattliche Versicherung (formlos, schriftlich) vorgelegt als Nachweis, dass der nun verschollene Bruder damals Kenntnis von seiner Erbberechtigung erlangt hat; sie gibt an, dass damals ein entsprechendes Gespräch geführt wurde. Ist dies ausreichend? So einen Fall habe ich auch noch nie gesehen.
Ich würde ja dennoch die Variante der Abwesenheitspflegschaft favorisieren, nur fehlt es mir bislang noch an einer Begründung, die vorgelegte e.V. abzulehnen.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.