Haushaltshilfe?

  • Guten Morgen,
    vorab: ich arbeite in NRW.
    Eine verbeamtete Kollegin von mir ist in einer wirklich bescheidenen Situation. Sie ist an einem Sehnenriss operiert worden und darf den Fuss jetzt natürlich möglichst gar nicht belasten. Das Problem ist, dass sie alleine lebt. Ein Anruf von ihr bei der Beihilfestelle war nicht wirklich hilfreich, Auskunft dort in etwa "was kann ich dafür, dass Sie alleine leben".
    Hat einer von Euch vielleicht Erfahrung, welche Ansprüche die Kollegin auf Hilfe hätte? Hätte sie nicht Anspruch auf eine bezahlte Hilfe?

  • Hätte sie nicht Anspruch auf eine bezahlte Hilfe?

    Pragmatische Lösung ohne Papierkrieg mit ungewissem Ausgang:

    Annonce aufgeben und für ein paar Euro jemanden stundenweise engagieren. Anmeldung über Minijobzentrale und das paßt.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Scheint die Beihilfestelle wohl richtig zu liegen, wenn man sich § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO NRW anguckt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Annonce aufgeben und für ein paar Euro jemanden stundenweise engagieren. Anmeldung über Minijobzentrale und das paßt.

    Muss gar nicht. Es gibt auch Unternehmen, welche derartige Dienstleistungen stundenweise anbieten. Die Putzperle ist dann beim Unternehmen angestellt und versichert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Scheint die Beihilfestelle wohl richtig zu liegen, wenn man sich § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO NRW anguckt.


    Und die Differenz zum Mindestlohn müßte sie in jedem Fall selbst zahlen (der Staat mal wieder... :teufel:).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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