Hallo liebe Kollegen,
ich hab Anfang nächster Woche eine Ausschlagung von einer Frau, die danach für ihr minderjähriges Kind ausschlagen mag.
Das Problem ist sie hat die gemeinsame elterliche Sorge mit ihrem Mann.
Dieser ist allerdings von ihr getrennt lebend in die Türkei verschwunden und es fehlt jede Spur.
Wie soll ich also die Ausschlagungserklärung zu Protokoll nehmen?
Eine Feststellung nach § 1674 BGB gibt es nicht, ob § 1678 BGB greift bin ich mir nicht ganz sicher, da ich nicht weiß ob das als tatsächliche Verhinderung ausreicht? Habe in Erinnerung da bräuchte es schon einen komatösen Zustand oder ein Gefängnisaufenthalt.
Eine Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 BGB auf die Mutter alleine käme auch in Betracht, bräuchte aber Zeit und ist sicher nicht in der Ausschlagungsfrist zu schaffen.
Ob die Ausschlagungsfrist in dieser Zeit gehemmt wäre wegen höherer Gewalt nach § 206 BGB analog ist mir ebenfalls unklar.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben, wie ich die Ausschlagungserklärung der Mutter für ihr Kind am Besten formuliere.
Danke sehr:)