Hallo,
habe hier folgende Problemstellung:
Vollstreckt wurde die letzten Jahre aus einem Titel, in dem als Gläubiger eine GmbH aufgeführt ist, die, wie sich aktuell herausgestellt hat, bereits 1999 gelöscht wurde. Der Titel wurde offensichtlich bis heute nicht umgeschrieben.
Telefonisch wurde durch den Gläubigervertreter mitgeteilt, dass der ehemalige Gesellschafter der GmbH der (Rechtsnachfolge-) Gläubiger gewesen wäre, jetzt aber verstorben ist und aktuell Erben ermittelt werden.
1. Muss oder kann in solchen Fällen ein Titel umgeschrieben werden ?
2. Falls Erben ermittelt werden und der Gläubigervertreter den Anspruch wieder geltend macht, kann sodann gegen eine Zwangsvollstreckung aus dem alten "GmbH"-Titel oder aber auch gegen eine Titelumschreibung auf die Erben der Gesellschafterin 766 ZPO eingewendet werden ? Und dann wäre erstmal zu klären, ob tatscählich ein Übergang der Forderung von GmbH auf Gesellschafter erfolgt war ?
3. Ist der Anspruch auf Titelumschreibung möglicherweise verjährt oder verwirkt ?
Oder ist der Sachverhalt gar nicht so kompliziert wie ich vermute ?
Gruß,
305er