Der Schuldner legt fristgerecht Widerspruch ein, legt ein ärztliches Attest vor (ging bereits am Tag der VA-Abnahme beim GV ein), wonach er aus psychischen Gründen einen Termin beim Amtsgericht-Gerichtsvollzieher nicht wahrnehmen kann.
Anhörung Gläubiger - dieser nimmt jetzt seinen Antrag auf Abnahme VA zurück.
Ich bin überfordert Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Die Eintragung wurde wohl noch nicht veranlasst.