Ich habe eine Frage zur Gütergemeinschaft.
Zunächst waren in Abt. I die Eheleute X und Y in Gütergemeinschaft eingetragen. X verstarb.
Die Gütergemeinschaft wurde fortgesetzt von Y und den gemeinsamen Abkömmlingen A und B. Dann verstarb Y und wurde beerbt von A und B.
Im Grundbuch lautet die Eintragung nun auf A und B - in beendeter fortgesetzter Gütergemeinschaft und Erbengemeinschaft -.
Jetzt wird ein Kaufvertrag vorgelegt. Das im Grundbuch eingetragene Eigentumsverhältnis wird im Vertrag dargelegt. Als Verkäufer sind A und B bezeichnet.
Die Ehepartner von A und B treten im Vertrag auf und stimmen zu.
Allerdings wird beim Güterstand der beiden Verkäufer angegeben, dass sie in Gütergemeinschaft leben.
Wer ist nun eigentlich Verkäufer ?
Wäre Grundbuchberichtigung erforderlich (außer dem veräußerten Grundbesitz ist weiterer vorhanden); ggfs. zu welchem Zeitpunkt ?
Beim hiesigen Grundbuchamt werden unterschiedliche Auffassungen vertreten.