Hallo zusammen,
hat jemand eventuell solche Kombination schon mal gehabt ?
Einer deutschen Staatsbürgerin mit ständigem Aufenthalt in Dubai ist die Erbschaft eines deutschen Erblassers aufgrund vorangegangener Erbausschlagungen in Deutschland angefallen.
Diese hat vor dem Konsulat in Dubai die Erbschaft ausgeschlagen.
So weit so gut.
Nachfragen zu Kinder hat weder diese noch deren in Deutschland lebenden Eltern beantwortet.
6 Monate später fragt sie an, wann sie für ihre minderjährigen Kinder ( 3 und 5 Jahre alt) angeschrieben wird. Sie wollen nichts mit der Erbschaft zu tun haben.....
Die Kinder haben den Familiennamen des Vaters aus Dubai.......
Die Mutter scheint nicht verheiratet zu sein, auf dem Paßbild ist sie lediglich verschleiert, ansonsten ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ihr deutscher Name und der Wohnsitz in Dubai dokumentiert.
Wer vertritt die Kinder ? Wie muß gegebenenfalls für diese ausgeschlagen werden ?
Vielen Dank schon mal !