Hallo zusammen,
ich mache seit knapp 2 Wochen Nachlass und bin schon mit einem Problem konfrontiert:
Die Ehegatten haben am 18.01.2004 ein eigenhändiges (von der Ehefrau geschriebenes und von dem Ehemann mitunterschriebenes) gemeinschaftliches Testament mit einem schwarze Kuli errichtet. In dem setzen sie sich zu alleinigen gegenseitigen Erben ein. Im Falle der Wiederheirat des Überlebenden soll den beiden Kindern das gesetzliche Erbe zustehen.
Im Februar 2013 ist die Streichung der Wiederverheiratungsklausel mit einem blauen Kuli vorgenommen worden. Erneute Unterschriften erfolgten nicht.
Auf telefonische Nachfrage im Rahmen der Terminsvereinbarung für den Erbscheinstermin teilte die Ehefrau mit, dass sie die Streichung vorgenommen habe. dazu kam es, als es ihren Mann schon nicht gut ging und ein Notar (wegen einer Vorsorgevollmacht) bei Ihnen war, welcher sagte, dass sie die Klausel nicht brauchen würden. Die Streichung sei dann nach Auskunft der Ehefrau unter Zustimmung des Erblassers vorgenommen worden.
Ich habe nun etwas Bauchschmerzen, weil
- weil ich mir nicht sicher bin, ob die Streichung den Widerruf zur Folge hat … da ich nicht wissen kann, ob der Erblasers dies auch wirklich wollte.
- ich mir im Falle des nicht wirksamen Widerrufs nicht sicher bin, wer erbt.
Sollte der Widerruf wirksam sein, würde die Ehefrau allein erben.Sollte der Widerruf nicht wirksam sein, wäre die Ehefrau zu ½ Vollerbin und zu ½ Vorerbin (ich denke beschränkt) und die beiden Kinder in Gemeinschaft Nacherben über das ½.
Wie seht ihr die Sache? In der Kommentierung werde ich nicht schlauer L