Hallo,
mir liegt ein Testament mit folgendem Inhalt vor:
"Ich möchte meine Hinterlassenschaft wie folgt aufteilen:
Mein Sohn A soll 28 % der Geldanlagen erhalten.
Meine Tochter B soll 12,5 % der Geldanlagen erhalten (Pflichtteil)
Mein Sohn C soll 28% der Geldanlagen erhalten
Mein Sohn D soll 31,5 % der Geldanlagen erhalten.
Das Grundstück wurde bereits an Sohn D übertragen. Über das Inventar darf D verfügen.
D ist für die Unterhaltung und Pflege des Grundstücks und der Grabstelle verantwortlich.
Nun liegt ein Erbscheinantrag vor, aus dem hervorgeht, dass es sich bei dem Testament nur um eine Teilungsanordnung handelt, so dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist und die Kinder zu je 1/4 erben.
Hilfsweise wird die quotale Aufteilung beantragt.
Sind hilfsweise Anträge überhaupt zulässig?
Stellt das Testament nur eine Teilungsanordnung dar, so dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist?
B soll ja nur den Pflichtteil erhalten, so dass ich da Bedenken habe, Sie als gesetzliche Erbin anzusehen.
Da D vorab schon den Grundbesitz bekommen hat und jetzt den überwiegenden Teil des Barvermögens bekommen soll, könnte er ja auch als Alleinerbe angesehen werden.
Für Meinungen wäre ich dankbar.