Einreichung Liste bei Kapitalerhöhung

  • Mich erreicht heute folgende Beanstandung:

    "Die von Ihnen eingereichte neue Gesellschafterliste mit Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 GmbHG ist zu beanstanden: Die zur Eintragung angemeldete Erhöhung desStammkapitals wird erst mit ihrer Eintragung wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Somit ist Ihre Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 GmbHG, die sich auf denZeitpunkt der Wirksamkeit des Inhalts Ihrer Mitwirkung zu beziehen hat, unrichtig. Die Liste wird deshalb nicht in den Registerordner aufgenommen.
    Reichen Sie bitte nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregistereine korrekte Liste der Gesellschafter ein oder versehen Sie die Gesellschafterliste mit dem Vermerk, dass die Änderungen erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung wirksam werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    XYZ
    Richter am Amtsgericht
    "
    Bislang habe ich bei Kapitalerhöhungen immer gleich die neue Liste eingereicht. Jetzt soll ich diese entweder später oder mit Vermerk einreichen?!? Mir fällt dazu nichts anderes ein als "das haben wir noch nie so gemacht". Hat sich da was in der Rechtsprechung geändert?

  • Eine Änderung in der Rechtsprechung ist mir insoweit nicht bekannt - wäre aber auch nicht angezeigt, da die Meinung des Richters korrekt ist.
    Wir hier handhaben es aber auch anders.
    Zur Eintragung der Kapitalerhöhung genügt die Liste der Übernehmer; die neue Gesellschafterliste ist (eig.) erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung einzureichen.
    Wir geben eine gleichzeitig mit der Kapitalerhöhungsanmeldung eingereichte Liste aber auch mit frei - ich persönlich gebe als Stichtagsdatum der neuen GesListe dann das Eintragungsdatum ein.
    Wie es meine Kolleg/inn/en handhaben ist unterschiedlich.

  • Das mit dem getrennten Einreichen habe ich am Anfang auch so gemacht. Ist halt ein bisschen aufwändiger (für alle Beteiligten). Das aber ein Vermerk auf der Liste zulässig sei, dass die Änderung erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung wirksam wird, ist mir neu. Bei mir regen sich da Assoziationen zum Testamentsvollstreckervermerk.

  • Die Gesellschafterliste ist grundsätzlich erst nach dem Wirksamwerden der Veränderung einzureichen, dann unverzüglich. Die textliche Ergänzung des gesetzlich vorgesehenen Vermerks um einen erst später eintretenden Wirksamkeitszeitpunkt wird hier vielfach -aber eben auch nicht immer- akzeptiert. Die aktuelle Liste ist diejenige, die zuletzt zum Handelsregister aufgenommen wurde. Die Liste wird dann erst mit der Eintragung der Kapitalmaßnahme zum Handelsregister aufgenommen; erhält dann das Aufnahmedatum frühestens vom Tag der Eintragung der Satzungsänderung. Vor der kostenpflichtigen Online-Einsichtnahme kann lediglich das Aufnahmedatum der Liste gesehen werden. Der Inhalt und auch ein evtl. Stichtagsdatum sind "von außen" nicht erkennbar; Sinn und Zweck des Stichtagsdatums erschließen sich hier nicht, eine gesetzliche Regelung fehlt.


    Motto: Kaufen Sie die Katze im Sack

  • Das Aufnahmedatum ist doch aber das Datum, an welchem ich die Liste in den elektronischen Registerordner zur Einsicht freigebe.
    Das Aufnahmedatum ist dann identisch mit der Eintragung und somit dem Wirksamwerden der Kapitalmaßnahme.

    Vorher erfolgt natürlich keine Freigabe.

  • Vor der kostenpflichtigen Online-Einsichtnahme kann lediglich das Aufnahmedatum der Liste gesehen werden. Der Inhalt und auch ein evtl. Stichtagsdatum sind "von außen" nicht erkennbar; Sinn und Zweck des Stichtagsdatums erschließen sich hier nicht, eine gesetzliche Regelung fehlt.

    Oh je....oh je....oh je....da hat sich aber jemand noch nie die Handelsregisterauskunft angsehen!
    Über das Registerportal sind, sofern die Rechtspfleger/Richter die Felder in RegisSTAR/AUREG richtig befüllen, folgende Daten ablesbar:
    Erstellt zum --> das ist in RegisSTAR das Stichtagsdatum!
    Erstellt am --> das ist in RegisSTAR das Datum des Dokuments
    Eingegangen am --> Eingangsdatum im EGVP
    Aufnahme in den Registerordner --> Datum der Webfreigabe
    Und in RegisSTAR hat das Stichtagsdatum einen ganz bestimmten Zweck. Dieses Feld steuert die Anzeige der aktuellen Gesellschafterliste. Wird das Feld Stichtagsdatum nicht befüllt, bekommt man über den Befehl "aktuelle Gesellschafterliste" oder durch einen Klick auf den entsprechenden Button in der oberen Leiste, keine Liste angezeigt, da RegisSTAR ohne Stichtagsdatum nicht weiß, welches denn nun die aktuelle Liste ist.

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