Schuldner schließt vor Eröffnung des IV einen Riester-Vertrag ab und leistet - auch während des IVs - monatliche Zahlungen.
Schuldner schließt nach Eröffnung des IV einen Riester-Vertrag ab und leistet monatliche Zahlungen.
Gibts da einen Unterschied gem. § 35 InsO? Während der Laufzeit des IV darf ja - offiziell - nichts angespart werden. Aber: Riester ist ja unpfändbar. Kommt der Verwalter dann dennoch ran? Wenn, dann ja wohl nur über einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Schuldner direkt.