Wer vergibt üblicherweise Nachlasspflegschaften?

  • Auf der sicheren Seite wäre er auf jeden Fall,wenn er einfach an das Nachlassgericht XY schreibt und sich dort als Nachlasspfleger "bewirbt".
    Hier bei uns wird ein solches Schreiben dann von der SE an die zuständigen Abteilungsrichter und Rpfl. weitergeleitet.


    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.


  • 3.
    Genau an diesem Punkt stellt sich dann die Frage, ob man sich der Lächerlichkeit preisgibt, wenn man den Nachlassrichter direkt anruft und "mal locker anspricht".
    Und ob er einen direkt ohne Umschweife an den Rechtspfleger verweisen wird.
    Wenn dem so ist, dann kann er sich diesen "Schlenker" sparen.

    Ich glaube das ist sehr typabhängig. Ich wage aber zu behaupten, dass die Mehrzahl der Kollegen eher genervt sind, wenn sie einfach am Telefon vollgequatscht werden. Wirksamer dürfte da eine Vermittlung über den Betreuungsrichter sein. Wenn der zufrieden ist, empfiehlt er sicher gerne weiter. Ich würde daher diesen bei nächster Gelegenheit ansprechen.

  • Wobei es zumindest bei mir so ist, dass ein Betreuuer von mir niemals als Nachlasspflegers seines verstorbenen Betreuten bestellt wird. Ansonsten melden sich Nachlasspfleger hier meist schriftlich und stellen sich dann oft danach auch persönlich vor.

  • Auf der sicheren Seite wäre er auf jeden Fall,wenn er einfach an das Nachlassgericht XY schreibt und sich dort als Nachlasspfleger "bewirbt".
    Hier bei uns wird ein solches Schreiben dann von der SE an die zuständigen Abteilungsrichter und Rpfl. weitergeleitet.


    :daumenrau
    Nennt man hier aber Ablage S ( S = Sammelakte ).

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