Guten Morgen,
ich habe zur Zeit folgendes Problem:
Es gibt mehrere notarielle gemeinschaftliche Ehegattentestamente, wonach der überlebende Ehegatte zugleich mit den Kindern Erbe zu gleichen Anteilen wird.
Des Weiteren ist Testamentsvollstreckung angeordnet, der überlebende Ehegatte soll Testamentsvollstrecker werden, den Nachlass an sich nehmen und gem. testamentarischer Anordnungen verteilen.
Nachdem die Testamente im letzten Jahr eröffnet wurden, ist zunächst hier nichts weiter passiert.
Die Erben haben jedoch untereinander einen Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen, wobei der überlebende Ehegatte als Erbe und nicht als TV auftrat.
In den Vertrag haben sie zudem aufgenommen, dass eine TV nicht mehr nötig ist, da nun alles verteilt ist.
Diesen Erbauseinandersetzungsvertrag haben sie unter anderem beim GB-Amt eingereicht, damit die Grundbücher berichtigt werden. Da die Testamente jedoch sehr verwirrend und nicht ganz eindeutig sind,
verlangt das GB-Amt nun einen Erbschein.
Im Erbscheinsantrag taucht dann hinsichtlich der angeordneten Testamentsvollstreckung wieder der Passus aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag als Begründung auf, dass eine TV nicht mehr benötigt wird,
weil alles schon verteilt ist.
Ich habe aber bedenken, den Erbschein ohne Beschränkung zu erteilen und hätte die Ehefrau nicht ohnehin im Erbauseinandersetzungsvertrag als TV handeln müssen???
Der antragstellende Notar (der auch die Testamente beurkundet hat) sieht das alles ein bisschen anders und wie immer, die Sache eilt, weil die Grundstücke verkauft werden sollen...
Hatte jemand schon einmal etwas ähnliches und hat Ideen?
Bisher habe ich noch nichts passendes gefunden und dachte, ich finde hier, während ich weiter suche, vielleicht etwas Hilfe.
Danke