Bewilligt und beantragt ist die Eintragung der Eigentumsänderung von A auf B. Es handelt sich um einen Erbteilungs- und Gesamtgutsauseinandersetzungsvertrag.
In Abteilung II ist für das betroffene Flst. allerdings eine Auflassungsvormerkung "an einer Teilfläche" für C eingetragen, wovon in der Urkunde selbst überhaupt keine Rede ist.
Kann das Eigentum ohne Weiteres auf B umgeschrieben werden?