Ich hab' mal eine Verständnisfrage.
Zum ZV-Termin melde ich meine nach Beschlagnahme eingetragene Sicherungshypothek an. Vermutlich sind einige der vorrangigen Grundbuchsicherungen ausgeglichen(=Eigentümergrundschuld), deshalb will ich in der Anmeldung einen Antrag nach § 1179a BGB auf Löschung der Eigentümergrundschulden stellen, damit ich noch zum Zuge komme.
Ist das ein Selbstgänger, d.h. dass die Rechtspflegerin bei der Verteilung prüft, dass nichts an den Schuldner ausgezahlt wird, bevor meine Hypothek an letzter Stelle abgedeckt ist?