Hallo zusammen,
meine Schuldner sind Gesamtschuldner im Sinne von § 44 AO.
Das Grundstück gehört ihnen zu je 1/2.
Kann hier wegen der Gesamtschuldnerschaft eine Sicherungshypothek auf das gesamte Grundstück eingetragen werden oder muss jeweils der Miteigentumsanteil mit den gesamten Rückständen belastet werden?