OLG hat die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Verfahrenskostenhilfeüberprüfung
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Lieschen -
24. Juni 2015 um 13:54
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Weil? Verfristet?
Gab´s nen Rüffel für den Rpfl., weil der die WE zurückgewiesen hat, das aber bekanntlich nicht darf?
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ist doch oft so
egal ob Altverfahren über RA oder Neuverfahren direkt Partei
Aufforderungen, Ankündigungen/Androhungen werden nicht beachtetaber wenn man aufhebt sind sofort die Rechtsmittel da - Nachteil: man muss noch mal ran, Vorteil: man hat eine Adresse
im Laufe derZeit hab ich aber etwas bemerkt: wenn die Überprüfung oder Aufhebung dazu führt, dass die Partei die Kosten nun doch zahlen muss, ist es hilfreich zu erklären wie hoch die Kosten sind
oftmals denken die: BÄH Streitwert 18,000 EUR, das wird ja nicht so lustig - wenn aber bei der Androhung beiläufig erklärt wird: hey.. Streitert 18.000 EUR und dann zu zahlen 1400 EUR (fiktiv) dann sieht das meistens anders aus
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Weil? Verfristet?
Gab´s nen Rüffel für den Rpfl., weil der die WE zurückgewiesen hat, das aber bekanntlich nicht darf?
Den Grund hätte ich auch gerne gewusst.
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Begründung............
Zutreffend hat das AG die bewilligte Verfahrenskostenhilfe aufgehoben und die Wiedereinsetzung versagt. Nach der Entscheidung des BGH vom 8.12.10 wirkt die einmal erfolgte Beiordnung eines RA auch in einem etwaigen Änderungs- oder Aufhebungsverfahren fort. Damit muss der weitere Schriftverkehr über die RAe erfolgen.Dem RA der Antragstellerin war bekannt, dass die Mandantin nicht erreichbar war, da sein eigenes Anschreiben unzustellbar war. Sodann ist aber nicht ausreichend, bei dem Gericht nachzufragen, ob eine neue Adresse vorliegt. Das Gericht hat keine Veranlassung im Verhältnis zwischen dem RA und seinem Mandanten Ermittlungen anzustellen. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, dass diese Ermittlungen in Form einer einfachen EMA auch durch den RA durchgeführt wird. Mithin liegt keine unverschuldete Säumnis vor. Insoweit ist das Verschulden dem RA zuzurechnen.
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Gibt es dazu ein Gericht und ein Az.?
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Die Angaben hätte ich auch gerne...
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Ich auch.... unbedingt....
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Hätte ich auch gerne Danke
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OLG Naumburg
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Wundervoll. Jetzt bitte noch ein Az., gern auch per PN an die Interessenten.
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