Guten Morgen!
Ich sitz grad über einem Problem, zu dem ich so recht nix finde.
Als Eigentümerin ist eingetragen das Kloster der Schwestern ... in ...
Ein Grundstück wird durch einen Bevollmächtigten verkauft und aufgelassen. Die Vollmacht wurde durch eine Schwester des Ordens erteilt. Der Vollmacht wurde beigefügt eine Bestätigung der Provinzleiterin, dass diese Schwester zur Koordinatorin des Schwestern ... in ... ernannt wurde und somit die gesetzliche Vertreterin dieses Klosters ist.
Nach CIC (Codex luris Canonici) 1983 ist zur Gültigkeit einer Veräusserung die mit Zustimmung seines Rates schriftlich gegebene Erlaubnis des zuständigen Oberen erforderlich. (Canon 638 § 3).
M.E. brauche ich also zu dem konkreten Rechtsgeschäft eine Genehmigung der Provinzleiterin. Ähnlich wie bei einer aufsichtlichen Genehmigung bei Veräusserung einer Gemeinde oder Kirchenstiftung. Da hab ich ja auch einen gesetzlichen Vertreter (Pfarrer), der für das konkrete Rechtsgeschäft noch eine Genehmigung braucht.
Laut Auskunft der Koordinatorin wurde, das "schon immer" ohne Genehmigung gemacht und es hat nie Probleme gegeben.
Kann mir da jemand weiterhelfen. Die Konstitutionen des Ordens stehen mir leider nicht zur Verfügung.
Vielen Dank vorab!