Im GB soll eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) zugunsten des jeweiligen Eigentümers (unterschiedliche Eigentümer) des Flurstück x und des Flurstücks Y eingetragen werden. Ein Berechtigungsverhältnis ist nicht angegeben.
Wenn ich Schöner/Stöber 12. Auflage Randnr. 1126 aber richtig verstehe, kann ich die Dienstbarkeit auch ohne Berechtigungsverhältnis für unterschiedliche Eigentümer mehrerer Flurstücke eintragen.
Oder?