bedingtes Abtretungsverbot Grundschuld

  • Folgendes Problem habe ich:

    Abgetreten wurde eine Eigentümerbriefgrundschuld im Jahre 2009 gem. § 26 GBO, also ohne Bewilligung, an eine Privatperson X ausserhalb des Grundbuchs. Briefübergabe ist erfolgt.
    Darin steht als letzter Passus, dass der neue Gläubiger, also X, die Grundschuld nur abtreten darf, wenn der Eigentümer mit der Darlehnsrückzahlung in Rückstand gerät.

    Jetzt wird ein erstrangiger Teilbetrag vom neuen Gläubiger X an eine Bank abgetreten. Ich bin mir unsicher, ob ich dieses bedingte Abtretungsverbot beachten muss oder ob dies schuldrechtlicher Natur ist.
    Eingereicht wird die not. begl. Abtretungserklärung aus dem Jahre 2009 und die Teilabtretungserklärung.

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