Ich wurde in einer Akte gebeten, "die Antragsteller von der Beglaubigung der Unterschriften zu entbinden". Grundsätzlich ist es ja sowieso Ermessenssache, die Beglaubigung zu verlangen.
Hier geht es um die Auszahlung relativ hoher Beträge, da bin ich immer vorsichtiger. Noch liegt mir der Herausgabeantrag nebst Erklärungen nicht vor, es wurde vorab um die Entbindung gebeten. Ich überlege, um die Vorlage von Kopien der Personalausweise zu bitten. Dann kann ich zumindest die Gleichheit der Unterschriften überprüfen.
Habt Ihr so etwas schon gemacht oder spricht etwas dagegen, die Kopien anzufordern? Manchmal werden ja Kopien von Antragstellern ohne Aufforderung mitgeschickt.
Mein Ermessen kann ich ja auch eigentlich erst bei Vorlage der Erklärungen, Unterlagen etc. ausübern, oder? Erst dann können sich ja Zweifel ergeben.