Kopie des Personalausweises statt Beglaubigung?

  • Ich wurde in einer Akte gebeten, "die Antragsteller von der Beglaubigung der Unterschriften zu entbinden". Grundsätzlich ist es ja sowieso Ermessenssache, die Beglaubigung zu verlangen.

    Hier geht es um die Auszahlung relativ hoher Beträge, da bin ich immer vorsichtiger:oops:. Noch liegt mir der Herausgabeantrag nebst Erklärungen nicht vor, es wurde vorab um die Entbindung gebeten. Ich überlege, um die Vorlage von Kopien der Personalausweise zu bitten. Dann kann ich zumindest die Gleichheit der Unterschriften überprüfen.
    Habt Ihr so etwas schon gemacht oder spricht etwas dagegen, die Kopien anzufordern? Manchmal werden ja Kopien von Antragstellern ohne Aufforderung mitgeschickt.

    Mein Ermessen kann ich ja auch eigentlich erst bei Vorlage der Erklärungen, Unterlagen etc. ausübern, oder? Erst dann können sich ja Zweifel ergeben.

  • Sachen gibt's...


    Mein Ermessen kann ich ja auch eigentlich erst bei Vorlage der Erklärungen, Unterlagen etc. ausübern, oder? Erst dann können sich ja Zweifel ergeben.

    Würde ich wohl auch so sehen und dies so mitteilen.
    Ich kann doch nicht im Voraus ein Blanko-OK geben "Egal was du reinschickst, es wird schon passen", ohne zu überhaupt wissen was dann eigentlich wirklich irgendwann kommt. :gruebel:

    EDIT: Und allein die Frage nach einer solchen "Entbindung" weckt ja fast schon irgendwie solche Zweifel...

  • Die Auszahlung soll an mehrere erfolgen, die einen gemeinsamen Antrag stellen wollen. Außerdem müssen zwei andere der Auszahlung zustimmen. Die Entbindung soll wohl aus Kostengründen erfolgen.
    Ich würde von den Antragstellern und den Zustimmenden die Kopien verlangen. Was meint Ihr dazu?


  • Ich würde von den Antragstellern und den Zustimmenden die Kopien verlangen. Was meint Ihr dazu?

    Dazu hab ich so ganz pauschal ehrlich gesagt keine Meinung.

    Beglaubigung wenn im Einzelfall Zweifel bestehen.
    Ob du in deinem Fall irgendwelche Zweifel hast (und gglfs. warum) kann ich so pauschal nicht sagen. Wenn dir eine Ausweiskopie reicht um deine Zweifel auszuräumen, warum nicht.
    Rechtlich ist so eine Kopie natürlich nichts halbes und nichts ganzes.

    Aber wie oben gesagt, ob ich Zweifel an dem Antrag und/oder den eingereichten Unterlagen hätte könnte ich auch erst sagen wenn ich einen entsprechenden Antrag mit Unterlagen da habe.

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