VU auf den Philippinen. Was mach ich jetzt?

  • Hallo,

    ich bin neu hier. Habe eine Akte vorgelegt bekommen welche 10 Jahre alt ist. VU ist im July 2005 auf die Philippinen gereist und hat sich somit der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe entzogen. Sicherungshaftbefehl wurde erlassen, da der VU Beschuldigter in mehreren neuen Strafsachen ist. Betrug (Feb.2005) Kreditbetrug April (2005), Ebaybetrug (Nov.2005)

    Auf Grund des Eintreten der Verfolgungsverjährung sind alle Straftaten bis auf den Ebaybetrug verjährt. (10 Jahre)

    Ich möchte nun verhindern das auch noch der Ebaybetrug verjährt, habe aber nur eine Möglichkeit. Die Verjährung ruht wenn sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die Staatsanwaltschaft ein förmliches Auslieferungsersuchen an den ausländischen Staat stellt.

    HILFE. :confused: Wie mache ich das? Laut BMJ findet kein Auslieferungsverkehr mit den Philippinen statt.

    U.a. hätte doch die offene Bewährung schon längst widerrufen werden müssen oder eine Schlussentscheidung getroffen werden müssen. Allerdings passierte das alles nicht. Muss ich da ebenfalls etwas unternehmen? (Bewährungszeitende Nov.2009)

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Philippinen ist schlecht.
    Das sagt das BMJ dazu I. Auslieferung
    I.1. Ein Auslieferungsverkehr findet nicht statt.
    II. Vollstreckungshilfe
    II.1. Erkenntnisse zum Vollstreckungshilfeverkehr liegen nicht vor.
    III. Rechtshilfe
    III.1. Der sonstige Rechtshilfeverkehr erfolgt vertraglos.
    Die Rechtshilfeersuchen und die Unterlagen (jeweils dreifach) müssen von dem zuständigen
    Konsul legalisiert sein.
    III.2. Rechtshilfeersuchen werden auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt.
    III.3. Den Rechtshilfeersuchen und den Unterlagen sind Übersetzungen in die englische
    Sprache beizufügen.

    Das heißt, Auslieferung geht gar nicht und ansonsten förmliches Ersuchen über MJ, BMJ, Auswärtiges Amt, Botschaft.
    Telefoniere mal mit eurer GenSta. Da gibt es wen der für RH zuständig ist und kann dir da weiter helfen.

    PS Was machst du mitten in der Nacht auf Arbeit?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hallo,

    auf Arbeit war ich nicht. War nur gestern etwas lange auf den Beinen. Erstmal danke für die Information. Habe gerade mit dem RH telefoniert. Er sagte eine Auslieferung aus den Philippinen ist nicht möglich. Ein förmliches Ersuchen ist ebenfalls zeitlich seiner Meinung nach nicht mehr machbar. Leider wird der Beschuldigte aus diesem Grund straffrei ausgehen, denn der Ebaybetrug verjährt im November. Ich frage mich nur warum da vorher vor 10 Jahren nichts gemacht wurde. Durch gradige Rücksprache mit dem Staatsanwalt habe ich erfahren, dass ebenfalls ein Bewährungswiderruf nicht in Frage kommt, da "nur" das Sich-entziehen nicht für einen Widerruf ausreicht. Wegen der Verjährung tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Insoweit der noch offenen Ebaysache gilt die Unschuldsvermutung. Unter anderem kann von keiner negativen Sozialprognose ausgegangen werden, da der VU seit 2006 keine Straftaten mehr begangen hat. Ich verstehe nicht warum die Bewährung damals nicht widerrufen wurde. Wahrscheinlich weil diese sonst heute auch verjährt wäre. Damals gab der VU doch definitiv Bedenken das er weitere Straftaten begehen würde und zusammen mit dem Sich-entziehen hätte das damals gereicht. Nun hat sich die Sachlage geändert, denn der VU hat offensichtlich in den letzten 9 Jahren keine weiteren Straftaten begangen.

    Habt ihr eventuell einen Tipp, was ich noch machen könnte?

  • Dein Engagement in allen Ehren, aber warum zerbrichst du dir den Kopf des zuständigen Staatsanwalts? Das Einzige was du tun musst ist die Vollstreckung nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung erledigen. Berechnung von Verfolgungsverjährung und Erledigung von Ermittlungsverfahren ist ebenfalls nicht Aufgabe des Rechtspflegers. Oder haben sich die Zuständigkeiten da geändert?

  • Hallo,

    ich mach das seit ich hier arbeite. Ich wurde bereits mehrmals gebeten die Verjährungen zu prüfen. U.a ist mir der VU selbst bekannt. Ich war damals noch im Gymnasium als er Verurteilt wurde. Wohnte nicht weit weg von mir. Ich habe ewig nichts von ihm gehört, doch nun liegt "er"auf meinem Schreibtisch. Soll sich der Staatsanwalt darum kümmern. Habt ja Recht, ist nicht mein Bier.

    Vielen Dank!

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