Ich brauche mal eure Hilfe bei der rechtlichen Bewertung eines Notarantrages nach § 44 a BeurkG.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde.
In einer Urkunde wurde der Notarangestellten im Jahre 2007 eine umfassende Vollmacht erteilt, Ergnzungen oder Änderungen dieser Urkunde vorzunehmen. Diese Vollmacht sollte aber ausdrücklich mit der vertragsgemäßen Umschreibung des Eigentums erlöschen. Auf Grund dieser Vollmacht wurde in einer weiteren Urkunde aus dem Jahre 2007 u.a. die Eintragung eines Vorkaufsrechts bewilligt mit folgendem Wortlaut:
"Der jeweilige Eigentümer räumt dem (Verkäufer) ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück nebst Zubehör in der Art ein, dass das Vorkaufsrecht solange besteht, bis es erstmals ausgeübt werden kann; es wirkt insoweit auch gegen Rechtsnachfolge im Eigentum. Kann es ausgeübt werden, wird es aber nicht ausgeübt, so erlischt es."
Auf Grund dessen habe ich im Jahre 2009 ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall eingetragen. Im Jahre 2015 !!! wird mit dem Antrag des Notars auf Grundbuchberichtigung eine weitere Urkunde aus dem Jahre 2007 vorgelegt (welche bei der Eigentümereintragung nicht vorlag), wo wiederum diese Notarangestellte auf Grund der Vollmacht auftrat und es zu diesem Zeitpunkt auch noch durfte, in der der Notar feststellte, das in der Eintragungsgrundlageurkunde für das Vorkaufsrecht offensichtlich versehentlich ein unzutreffender Textbaustein verwendet wurde und es eigentlich heißen müsste, das das Vorkaufsrecht für jeden Verkaufsfall eingeräumt wurde. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Beurkundung und deshalb als offensichtliche Unrichtigkeit zu berichtigen sei.
In der Zwischenzeit wurde über das Vermögen der damaligen Käuferin und jetzigen Eigentümerin das Insolvenzverfahren eröffnet, der Vermerk ist eingetragen.
Ich tue mich nun schwer, dies in den Rahmen einer Berichtigung nach § 44 a BeurkG zu packen, zumal den Beteiligten (Notar?) erst nach 6 Jahren nach Vollzug der ursprünglichen Urkunde einfällt das das Grundbuch unrichtig sein soll. Müsste denn nicht jetzt auch der Insolvenzverwalter beteiligt werden?
Ich bin daran interessiert, wie ihr die Sache bewertet.