Es ist Nl-Pflegschaft angeordnet, die noch ungewisse Zeit andauern dürfte.
Der Nl-Pfleger bittet jetzt einen Kostenvorschuss –ggf.unter Fristsetzung- gegen die Erben festzusetzen um die Verfahrenskosten und seine weitere Vergütung sicherzustellen.
Geht so etwas? Und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich habe dazu leider nichts gefunden. Mir ist nur bekannt, dass im Rahmen einer Zwangsverwaltung dem Verfahrensgläubiger entsprechende Vorschüsse auferlegt werden können.