Antrag Nachlasspfleger: Festsetzung Kostenvorschuss gegen Erben ?

  • Es ist Nl-Pflegschaft angeordnet, die noch ungewisse Zeit andauern dürfte.

    Der Nl-Pfleger bittet jetzt einen Kostenvorschuss –ggf.unter Fristsetzung- gegen die Erben festzusetzen um die Verfahrenskosten und seine weitere Vergütung sicherzustellen.

    Geht so etwas? Und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
    Ich habe dazu leider nichts gefunden. Mir ist nur bekannt, dass im Rahmen einer Zwangsverwaltung dem Verfahrensgläubiger entsprechende Vorschüsse auferlegt werden können.

  • Das geht nicht.

    Wenn du noch etwas mehr Sachverhalt nachreichst, kann man ggf. auch schreiben, was aus der Sicht des NLP nun sinnig zu tun wäre.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Warum entnimmt der Nachlasspfleger seine Auslagen nicht laufend?

    Warum beantragt der Nachlasspfleger nicht die Festsetzung seiner bisherigen Vergütung?

    Kann der Nachlasspfleger seine Auslagen bzw. seine Vergütung dem Nachass wegen dessen Bestand (z.B. Immobilie, die noch nicht veräußert oder nicht veräußernder ist) nicht entnehmen. Dann kann er seine Auslagen und seine Vergütung -zu Staatskassensätzen- gegen die Staatskasse festsetzen lassen. Der Nachlass gilt insoweit als dürftig und die Staatskasse nimmt Regress in denselben (ggf. Eintragung einer Sicherungshypothek).

    Ansonsten wie TL: Genaues nach Nachreichung von Sachverhalt.

  • Ich versuch es mal kurz zusammen zu fassen:
    Erblasser ist 2009 verstorben. Die Pflegschaft wurde angeordnet Ende 2012 weil zwischen den Erben Streit darüber besteht, ob und in welcher Weise ein Testamentsvollstrecker zu bestellen ist. Zum Nachlass gehören diverse Wohnungen. Es musste die Handlungsfähigkeit sichergestellt, insbesondere mit Blick auf ablaufende Verjährungsfristen.
    Kürzlich hat der Richter den TV ernannt. Hiergegen hat ein Erbe Beschwerde eingelegt. Die TV-Akte ist daher beim OLG. Die Pflegschaft dürfte daher noch andauern.
    Auf dem Teruhandkonto befindet sich nur noch ein geringer Geldbetrag...

  • Wenn der Nachlasspfleger sofort Geld sehen möchte:
    ein weiteres Zuwarten kann ihm nicht zugemutet werden. Also Vergütung und Auslagen gegen Staatskasse.

    Ansonsten Vergütung und ggf. Auslagen festsetzen lassen. Sicherungshypothek eintragen lassen.

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