Hallo zusammen,
es handelt sich bei meiner Frage um folgenden Sachverhalt:
Die Firma F GmbH (F) befindet sich zur Zeit im Insolvenzverfahren. Ihr Gesellschafter-Geschäftsführer (G) hat 50% der Anteile an F und bürgt für Bankverbindlichkeiten mit 50.000€ gegenüber der Bank (B).
Die B bietet dem G an, gegen eine Zahlung von 20.000€ auf eine weitere Inanspruchnahme zu verzichten.
Nun lautet meine Frage:
Verstehe ich § 143 Abs. 3 InsO richtig, dass der G nun trotzdem noch 30.000€ an die übrigen Gläubiger zahlen muss?
Vielen Dank schon mal für Hilfestellungen.