Bürgschaft bei Gesellschafter-Geschäftsführern

  • Hallo zusammen,

    es handelt sich bei meiner Frage um folgenden Sachverhalt:

    Die Firma F GmbH (F) befindet sich zur Zeit im Insolvenzverfahren. Ihr Gesellschafter-Geschäftsführer (G) hat 50% der Anteile an F und bürgt für Bankverbindlichkeiten mit 50.000€ gegenüber der Bank (B).
    Die B bietet dem G an, gegen eine Zahlung von 20.000€ auf eine weitere Inanspruchnahme zu verzichten.

    Nun lautet meine Frage:
    Verstehe ich § 143 Abs. 3 InsO richtig, dass der G nun trotzdem noch 30.000€ an die übrigen Gläubiger zahlen muss?


    Vielen Dank schon mal für Hilfestellungen.

  • Bei einem vorinsolvenzlichen Verzicht/Erlass kann der Verwalter nichts holen (OLG Koblenz?), nach IE mE auch nicht. Die Bank wird sich hier wohl nur behandeln lassen müssen, als hätte sie die volle Bürgschaften erhalten. Das Sicherungsinstrument steht nur der Bank zu, der Verwalter kann deshalb dies nicht für die übrigen Gläubiger beanspruchen.

    Anders wenn die Bank Sicherheiten der F hat. Wird der Bürger wegen des Zugriffs hierauf frei, ist der Anspruch nach § 135 InsO zu verfolgen, auch wenn erst nachinsolvenzlich.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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