Tabelle zur Ermittlung der 35-%-Quote für vorzeitige RSB

  • Ich habe eine einfache Tabelle zur Ermittlung der 35-%-Quote nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO n.F. erstellt.

    Zunächst bei Mindestvergütung, für Regelvergütung werde ich es auch noch gelegentlich machen.

    Ausgegeben werden:


    • Muss-Betrag für Deckung Verfahrenskosten, Masseverbindlichkeiten und 35 % Quote
    • Fehlbetrag hierzu
    • bei pfändbarem Einkommen bzw. freiwilligen Zahlungen: Zeit in Monaten bis Erreichen des Muss-Betrages
    • bei Anpassung der monatlichen Zahlungen: dann verbleibende Zeit in Monaten



    Anregungen und Verbesserungsvorschläge bitte hier posten.

    Alles natürlich ohne Gewähr und Haftung. Die Tabelle darf frei weitergegeben und auch in eigene Ausarbeitungen integriert werden.

    150628_vorz_rsb_35prozent.xls

    Update (29.05.2016):

    neue Version, u.a. mit Berücksichtigung der Tilgungsreihenfolge und Prognose-/Vergleichsmöglichkeiten, wann die vorzeitige RSB erreicht werden kann:

    160529_vorzeitige_rsb.xls

    Update (18.06.2016):

    (separate) Tabelle zur Ermittlung des pfändbaren Betrages:

    160618_ermittlung_pfändbarer_betrag.xls

  • Hey klasse,
    Danke dafür
    hG
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Danke für Eure Dateien! Absolut hilfreich! :daumenrau

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Für die neuen IK-Verfahren, wo nicht hereinkommt und man so über die Mindestvergütung, schnelle Verfahrensbeendigung und definierte Rest-RSB halbwegs verlässliche Randparameter hat, kann man damit schon etwas anfangen, Danke.

    Wenn es über die Mindestvergütung hinausgeht,da freie Masse, evtl. noch mit Zuschlägen und nicht abzuschätzender Verfahrensdauer, dann wird es problematisch.

    Wie sieht es mit der Einbeziehung der von dem Schuldner generierten Drittmitteln aus ?

    Henning, InsBürO 2015, 280, vertritt mit Hinweis auf Waltenberger, ZInsO 2014, 808, die Auffassung, dass solche Beträge wie bei einem Insolvenzplanverfahren zu behandeln sind. Grote bezieht ein, Hentrich/Hollik, ZInsO 2014, 1637 auch, berücksichtigen jedoch auch einen Abschlagstatbestand wegen geringer Belastung.

    Allein diese ungeklärte Verfahrensweise führt zu diversen Varianten einer Berechnung, nicht nur was die Vergütung angeht, sondern auch wie die Gerichtskosten zu bestimmen sind. Und bei der ganzen Rechnerei bitte in den IN-Verfahren einen möglichen, anteiligen Vorsteuererstattungsanspruch der Insolvenzmasse aus der Verwaltervergütung nicht vergessen....:D

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wenn es über die Mindestvergütung hinausgeht,da freie Masse, evtl. noch mit Zuschlägen und nicht abzuschätzender Verfahrensdauer, dann wird es problematisch.

    Ja sicher, das ist dann bezüglich freier Masse nur eine Prognose. Der Schuldner müsste sich dann regelmäßig die Sachstandsberichte des Verwalters beschaffen, um die Prognose fortzuschreiben.

    Die Verfahrensdauer wäre hierbei aber meines Erachtens kein Problem, da immer mit 30 % Auslagenpauschale zu kalkulieren ist.

    Zuschläge können in der Tat ein Problem werden. Soweit vorhersehbar Zuschlagstatbestände anfallen werden (etwa ungeordnete Buchhaltung), bleibt wohl nur die Möglichkeit, eine Reserve in die Berechnung einzubeziehen.

    Wie sieht es mit der Einbeziehung der von dem Schuldner generierten Drittmitteln aus ?

    Allein diese ungeklärte Verfahrensweise führt zu diversen Varianten einer Berechnung, [...]

    Bei der Annahme, dass das Verfahrensziel möglichst schnell erreicht werden soll, kann man die Zahl der Varianten aber dadurch begrenzen, dass gegebenenfalls mit der für den Schuldner ungünstigsten (im Sinne von: teuersten) Variante gerechnet wird. Wenn dann am Ende des Tages Masse höher und Gerichtskosten oder Vergütung niedriger als angenommen sind, ist - mit der Untergrenze von 3 Jahren - alles im grünen Bereich. Wenn dagegen auch günstige Varianten berücksichtigt werden, tritt möglicherweise die Annahme nicht ein, dass zum projizierten Zeitpunkt alles geritzt ist, und es muss weiteres Geld fließen.

  • nun, in zugschlagsträchtigen Verfahren sollte dann die Verfahrensaufhebung abgewartet werden. Da dürften die Parameter - halbwegs - klar sein. Da gibt es die RSB nur nach entsprechendem - vergütungsrechtlich relevantem - Zufluss.
    In einem laufenden Verfahren wäre m.E. auch nicht ein "vermeintlicher" Überschuss (also Sore minus Masseverbindlichkeiten minus 35% zurückzugeben).

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    :daumenrau

  • Ich habe eine erheblich überarbeitete Version hochgeladen, siehe #1 unter Update.

    Vielen Dank schon jetzt für Hinweise auf etwaige Fehler (irgendwann weiß man nicht mehr, was man noch testen soll...) und Änderungs-/Ergänzungsvorschläge.

    Fragen bitte auch hier posten, damit alle etwas davon haben.

  • klasse, danke, werd das teil beizeiten mal testen und gebe rückmeldung
    grez
    Def

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  • Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Tabelle einen Darstellungsfehler enthält. Das liegt daran, dass ich die Tabelle in OpenOffice erstellt hatte. An folgender Stelle muss ggf. der Zellbezug für Excel angepasst werden, da diesbezüglich offenbar unterschiedliche Schreibweisen verwendet werden (das wird auch beim Speichern in einem anderen Format nicht geändert):

    Tabellenblatt "vorz. RSB Mindestvergütung", Feld B20

    Statt in OpenOffice

    Code
    =$'IV - Mindestvergütung'.B20


    in Excel

    Code
    =IV - Mindestvergütung!B20

    Eventuell muss IV - Mindestvergütung in Anführungszeichen gesetzt werden (und/oder müssen die Leerzeichen vor und nach dem Strich aus dem Tabellenblatt und dem Bezug entfernt werden), das kann ich in OpenOffice naturgemäß nicht prüfen.

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