Hallo zusammen,
ich habe folgende Vergütungsabrechnung zu bearbeiten:
Teilungsmasse: ca. 200.000,00 €
Regelvergütung: ca. 26.800,00 €
Mindestvergütung bei 6.100 Gläubigern: ca. 122.000,00 €
Der IV beantragt nun die Festsetzung eines Vorschusses i.H.v. 50 % der Mindestvergütung also ca. 60.000,00 €.
Grundsätzlich sehe ich keine Probleme, oder sind euch evtl. anders lautende Entscheidungen bekannt?
Vielen Dank und lieben Gruß!