Ast. (Mann) erscheint und möchte BerH für folgende Angelegenheit:
Er wollte den Acker von ihm und seiner Frau verkaufen (ca. 10.000,00 EUR).
Käufer hat schriftlichen Vertrag unterschrieben und Notartermin am Tag vorher abgesagt und reagiert seitdem auf nichts mehr.
Verkäufer will Schadensersatz.
Ihm wurde erklärt, dass die schriftliche Vereinbarung keine Wirkung entfaltet.
Ihm sind aber für die Vereinbarung und Vorbereitung des Notartermins 200,00 EUR Kosten entstanden, die er erstattet verlangt.
Würdet ihr das als rechtliches Problem sehen? Oder hat der Verkäufer Pech gehabt?
Und dann noch zum einzusetzenden Vermögen:
Acker ist m.E. nicht einzusetzen, da Streitgegenstand?
Mann und Frau wohnen im gemeinsamen Eigenheim, welches nicht einzusetzen, da Schonvermögen?
Frau hat noch ein Haus, aus dem Mieteinnahmen erzielt werden.
Diese Mieteinnahmen dienen den Ehegatten als Lebensunterhalt, ansonsten besteht nur eine Rente des Mannes mit etwas über 100,00 EUR.
Dieses Haus ist trotzdem zu verwerten, oder?