Kosten eines Erbscheins

  • Ein polnischer Journalist hat mich in Zusammenhang mit der Anwendung der EuErbRVO kontaktiert und um vergleichende Informationen zu den Kosten der Erlangung eines Erbscheins in Polen und in anderen Verordnungsmitgliedstaaten gebeten.
    Anhand der im Internet zugänglichen Informationen kann ich die Berechnung der deutschen Kosten selbst schwer vornehmen. Es handelt sich um zwei Varianten:

    1. Nachlasswert 1.000.000 Zloty also ca. 240.000 Euro
    2. Nachlasswert 500.000 Zloty also ca. 120.000 Euro

    Mit welchen Kosten müsste der Erbe in beiden Varianten in Deutschland rechnen, wenn er den Antrag beim Gericht stellt (eV + Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins)?
    Werden diese Kosten künftig beim ENZ anders aussehen?

  • In Euro:
    Wert € 240.000: € 535,00 + € 535,00 = € 1070,00 zzgl. Auslagen, Nebengebühren
    Wert € 120.000: € 300,00 + € 300,00 = € 600,00 zzgl. Auslagen, Nebengebühren

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wert € 240.000: € 535,00 + € 535,00 = € 1070,00 zzgl. Auslagen, Nebengebühren
    Wert € 120.000: € 300,00 + € 300,00 = € 600,00 zzgl. Auslagen, Nebengebühren

    Für die eV ist also eine volle Gebühr fällig, wie für die Erteilung des Erbscheins. Der Tablelle habe ich die 0,5 Gebuhr entnommen. Meine Berechnung war 300 + 150 (ggf. + Umst) und 535 + 267,50 (ggf. + Umst).

  • Unter Umständen ist noch die Sonderregelung für Anschlussverfahren zu beachten, enthalten in der Nr. 12210 Abs. 2 KV GNotKG.
    Danach wird u.U. eine bereits entstandene Erbscheinsverfahrensgebühr mit 75 Prozent auf ein nachgeschaltetes ENZ-Ausstellungsverfahren angerechnet. Gleiches gilt für die umgekehrte Situation (zuerst ENZ, dann Erbschein). Beide Zeugnisse dürfen sich nicht widersprechen.
    Zum Geschäftswert vgl. § 40 GNotKG.

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