Ein polnischer Journalist hat mich in Zusammenhang mit der Anwendung der EuErbRVO kontaktiert und um vergleichende Informationen zu den Kosten der Erlangung eines Erbscheins in Polen und in anderen Verordnungsmitgliedstaaten gebeten.
Anhand der im Internet zugänglichen Informationen kann ich die Berechnung der deutschen Kosten selbst schwer vornehmen. Es handelt sich um zwei Varianten:
1. Nachlasswert 1.000.000 Zloty also ca. 240.000 Euro
2. Nachlasswert 500.000 Zloty also ca. 120.000 Euro
Mit welchen Kosten müsste der Erbe in beiden Varianten in Deutschland rechnen, wenn er den Antrag beim Gericht stellt (eV + Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins)?
Werden diese Kosten künftig beim ENZ anders aussehen?