Berichtigung Löschungsbewilligung ?

  • Hallo zusammen,
    ich habe vorliegend eine Lö-bew. für ein Recht in Abteilung II vorliegen. Auf dieser wurde handschriftlich aus der Löschung an einem Grundstück die Lö an alle belasteten Grundstücken gemacht. Ein Vermerk, wer diese Änderung angebracht hat und ob vor oder nach U-begl., fehlt. Ich habe jetzt in Erfahrung bringen können, dass die Ergänzung wohl vor Ubeglaubigung vorgenommen wurde.
    Muss die Änderung vermerkt werden oder reicht darf der Notar das nachträglich gar nicht mehr ? Bin mir etwas unschlüssig, ob ich die einfache Erklärung per Mail gelten lassen soll, dass es vor Ubeglaubigung erfolgt ist. :gruebel:

    Schönes heißes Wochenende :)

  • Nach der Unterschriftsbeglaubigung, sprich Urkunde ist fertig, hat der Notar oder sonst wer, nichts mehr darin rumzumalen.

    Wenn ich es richtig verstehe, hat der Notar dir per Mail bestätigt, dass es vor der Unterschriftsbeglaubigung war und steht darin auch, wer das geändert hat?

    Wenn es nicht der Entwurf des Notars war, scheidet dieser schon mal aus.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Da kann ich Dir leider nicht zustimmen. Auch nach einer Unterschriftsbeglaubigung kann der Text darüber (der sogar erst nach der Beglaubigung überhaupt erstmals erscheinen könnte) geändert werden. Es ist dann eine Frage der "Beweiswürdigung" durch den Bearbeiter, dem dieser Text zur Verwendung vorgelegt wird.

    Ich hatte ein einziges Mal den Fall, daß bei einer Dienstbarkeitsbewilligung mit Unterschriftsbeglaubigung nachträglich was verändert wurde (Fehler in der Bezeichnung), was mir der Bewilligende persönlich bestätigt hat, getan zu haben. Ich habe eingetragen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Okay falsch ausgedrückt, die Hitze du verstehst.

    Wenn die Urkunde fertig ist, hat niemand mehr darin rumzumalen, ohne dass man weiß wer. Das lasse ich ja bei Abtretungen - wo ein kleines Fehlerchen drin ist - auch zu, aber dann steht eben da, wann (Datum) und wer (Unterschrift).

    (Gerade wegen der Beweiswürdigung).

    Das sage ich auch immer meinen Geschäftsstellen, wenn der Notar ein falsches Blatt auf den Antrag geschrieben hat, dann dieses nicht mit Kuli durchstreichen und daneben schreiben (am Besten hat der Kuli dann noch die selbe Farbe wie die Notarunterschrift), sondern kenntlich machen - mit Bleistift oder so -, dass man weiß, dass es die SE war und nicht der Notar.

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  • :einermein
    und damit :wochenende:

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  • Hallo zusammen,
    danke für die Antworten. Das Notariat hat mir bestätigt (in der Email) dass es vor U-Beglaubigung vorgenommen wurde. Ich werde es jetzt zähneknirschend akzeptieren.

    Wo bleibt da Form 29? "Augenzwinker" :D

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