Hallo zusammen,
im GB ist eine bpD (Tankstellenrecht) zugunsten A-Union GmbH eingetragen.
Der Eigentümer beantragt das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung dieses
Rechts und begründet es damit, dass die Dienstbarkeit nicht mehr ausgeübt wird (sämtliche
Einrichtungen sind abgebaut etc.) und auch nicht mehr ausgeübt werden kann,
weil die Berechtigte nicht mehr existiert und somit eine Löschungsbewilligung durch
die Berechtigte nicht zu erlangen ist. Diese Gesellschaft ist am 17.12.1991 aufgrund
des § 2 des Löschungsgesetzes vom 09.10.1934 wegen Vermögenslosigkeit von
Amts wegen im HR gelöscht worden.
Ist dies evtl. ein Fall für die Bestellung eines Nachtragsliquidators?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!!