Einsatz von ausgezahlter Unfallversicherung

  • Hallo,

    ich sitze hier gerade an einer PKH-Überprüfung. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass die Beklagte 2012 einen Skiunfall hatte. Sie besitzt eine private Unfallversicherung, die ihr jetzt aufgrund des Unfalls einen Betrag in Höhe von 16.800,00 EUR ausgezahlt hat.

    Ich bin mir unsicher, ob das eher so Richtung Schmerzensgeld geht, das man ja nicht berücksichtigt, oder ob ich mir da jetzt meine Prozesskosten abzwacken kann. Habe leider im Forum auch nichts dazu gefunden.

    Was meint ihr?

    Vielen Dank und VG

  • Was ist das für eine Unfallversicherung - privat oder gesetzlich? Bei der gesetzlichen könnte es sich um eine Rentennachzahlung handelt. Private zahlen kein Schmerzensgeld, sondern für bleibende Körperschäden eine Art Abfindung, die sich nach dem Schweregrad der Verletzung und der Höhe der Versicherungssumme richtet. Es fehlen also noch wichtige Angaben von der Antragstellerin dazu.

  • Es handelt sich um eine private Unfallversicherung, die aufgrund des Unfalls für die bleibenden Körperschäden gezahlt hat.

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