Hallo liebe Forengemeinde,
heute frage ich mal für eine Kollegin aus der Nachlassabteilung:
An einem anderen Gericht (dort, wo das Testament verwahrt wurde) wurde ein gemeinschaftliches Testament erstmals nach dem verstorbenen Ehemann teilweise eröffnet...und zwar insofern, dass nur die Punkte "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein" und "Sollte einer unserer Abkömmlinge seinen Pflichtteil nach dem Erstversterbenden verlangen, wird dieser im Erbfall des Längstlebenden ausgeschlossen, mitsamt seiner Abkömmlinge.". Der Teil, wer als Schlusserbe eingesetzt werden soll, wurde nicht eröffnet und unkenntnlich gemacht.
Dies wurde an unser zuständiges Nachlassgericht geschickt und von hier gingen dann die Pflichtteilsbelehrungen mit Abschriften des teileröffneten Testaments an die Abkömmlinge des Ehemannes (die Ehefrau ist nicht die Mutter der Abkömmlinge, sondern "nur" die Stiefmutter) raus.
Eine seiner Töchter meldet sich nun und meint, sie weiß doch noch gar nicht, wer im zweiten Erbfall eingesetzt ist und ob sie nun ihren Pflichtteil geltend machen soll oder noch auf den zweiten Erbfall warten soll (in dem sie ja eventuell Erbin/Miterbin sein könnte oder auch nicht).
Ich habe hier vorhin einen Thread gefunden, in dem die Ansicht vertreten wird, dass ein solches gemeinschaftliches Testament komplett hätte eröffnet werden müssen, eben weil ja bekannt sein muss, wer die Schlusserben sind.
Nun unsere Frage:
Darf meine Kollegin das Testament nochmal eröffnen (dieses mal im Ganzen) oder setzt sie sich damit über die Rechtspflegerin des Verwahrgerichts, die damals entschieden hatte, nur teilweise zu eröffnen, hinweg? Müsste dann auch noch ein zusätzliches Eröffnungsprotokoll erstellt werden oder wird nur ein Berichtigungsbeschluss an das alte Protokoll der Teileröffnung geheftet?
Oder muss gar die Rpflin des anderen Gerichts erneut eröffnen (dieses mal im Ganzen)? Und muss die dann ihr Eröffnungsprotokoll berichtigen oder ein neues fertigen?
Wie kommen wir aus dieser Zwickmühle heraus?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und Ihr könnt mir/uns ein paar Denkanstöße geben.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Efeu