Hallo,
ich habe auf einem Schreibtisch einen Fall liegen, bei dem ich mich wohl schon "an die Wand gedacht habe" wie man so schön sagt. Daher könnte ich ein paar eurer wertgeschätzten Meinungen gebrauchen!
Folgender Fall:
Ich habe ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Weiterhin bestimmen sie beide, dass "unser Neffe X unser alleiniger Erbe sein soll, über nach unserem Ableben vorhandenes Vermögen".
Im Jahr 2011 ist dann die Ehefrau verstorben. Der oben genannten Neffe ist leiblich tatsächlich der Neffe der Ehefrau.
Der Ehemann ist hier also zunächst Alleinerbe geworden.
Nun ist der Ehemann 2015 nachverstorben. Dieser hatte im Jahr 2011 ein notarielles Testament gemacht, in welchem er den Neffen (der Ehefrau) nebst dessen Ehefrau zu je 1/2-Anteil zu Erben eingesetzt hat.
Ich frage mich jetzt, ob dies gegen eine eventuell vorliegende Wechselbezüglichkeit spricht oder ob die Tatsache, dass der gewollte Neffe wenigstens einen halben Anteil behält ausreichend ist, um das als neuen Erblasserwillen durchgehen zu lassen.
Ich weiß leider derzeit auch noch gar nichts über den Lebenssachverhalt, also bspw. darüber, wann die beiden nunmehr eingesetzten Erben geheiratet haben und ob die beiden Ehefrauen sich überhaupt gekannt haben, oder ob vielleicht sogar nur der Erblasser hier eine Bindung zu der Neffen-Ehefrau aufbauen konnte...
Das Ganze ist hier zu überlegen, da ein Notar einen Erbscheinsantrag vorbereiten will. Die beiden Notare in dem Notariat sind sich aber selbst nicht einig über den Testamentsinhalt bzw. die Wechselbezüglichkeit, sodass sie dies zuvor gerne mit dem Gericht abgestimmt hätten, bevor die Beurkundung erfolgen soll... der Klassiker...
ich würde mich sehr freuen, wenn vielleicht jemand das Gewirr in meinem Kopf entwirren könnte! Vielen Dank für eure Hilfe!
LG