Wechsel des Verwahrgerichts

  • Hallo!

    Hier kam seitens einer Testatorin die Frage auf, ob Ihr Testament, welches derzeit beim AG X (ihrem früheren Wohnsitz) verwahrt wird nicht hierher zum AG Y "überführt" werden könne, sodass die Verwahrung bis zum Erbfall dann hier weiterläuft. Sie wolle nun noch eine Testamentsergänzung verfassen, die ja auch in Y verwahrt werden würde. So hätte man zu gegebener Zeit gleich beide Verfügungen an einem Ort und es würde auch nur eine Gebühr für die Eröffnung anfallen.

    Wir waren erstmal etwas überfragt. Funktioniert das so einfach? Für Antworten danke ich schon mal...

  • Und wenn das Testament beim bisherigen Nachlassgericht weiterverwahrt wird, sollte der das ergänzende Testament beurkundende Notar das neue Testament beim bisherigen Nachlassgericht verwahren lassen, damit nicht doppelte Testamentseröffnungsgebühren entstehen.

    Beide Wege führen zum selben Ziel.

  • Cromwell:
    Jetzt sei mal nicht so streng.

    Wenn ich ein Testament nicht bei meinem Nachlassgericht, sondern beim Nachlassgericht am Wohnort des Testierers in die Verwahrung bringe, kommt hie und da schonmal die Rückfrage, wieso es dort hinterlegt wird.

    Und wenn ich gar einen Erbvertrag in die Verwahrung bringe, ...

    Und beim ersten Umzug eines Testaments wurde ich mit derselben Frage wie die Themenstarterin konfrontiert.

    Also: nur die Ruhe.

  • Für einen Rechtspfleger am Nachlassgericht ist es aber mehr oder weniger das tägliche Brot, dass Testamente aufgrund eines Wohnsitzwechsels auf Wunsch der Beteiligten "umverwahrt" werden. Das war schon im Geltungsbereich des FGG so und ist unter Geltung des FamFG nicht anders. Es steht heute halt nur woanders.

  • Täglich Brot sicher nicht, aber "gewusst wo" könnte man schon erwarten.

    Und zum Thema Wohnsitzwechsel des Erbassers: Hier in Baden-Württemberg wird schon ohne Wohnsitzwechsel ohne Hirn und Verstand verwahrt. Auch wenn im Testament steht, dass bereits ein Testament verwahrt ist, wird durch die Notare ohne Nachfrage beim Nachlassgericht am Notarsitz verwahrt. So kommen manchmal mehr als 3 Nachlassgerichte mit ihren Testamentseröffnungen ins Boot. Leider ist die Testamentseröffnung zwischenzeitlich so billig.

  • Für einen Rechtspfleger am Nachlassgericht ist es aber mehr oder weniger das tägliche Brot, dass Testamente aufgrund eines Wohnsitzwechsels auf Wunsch der Beteiligten "umverwahrt" werden. Das war schon im Geltungsbereich des FGG so und ist unter Geltung des FamFG nicht anders. Es steht heute halt nur woanders.

    Nö, hatte ich in 10 Jahren bisher noch nicht ein mal.

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